Werte Leserinnen und Leser,
mit heutigem Datum hat der BGH seine Entscheidung zu Schönheitsreparaturen veröffentlicht.
Genaue Details müssen noch geprüft werden.
Bei den beurteilten Fällen handelte es sich wohl um unrenovierte Wohnungen, in diesen Fällen hat der BGH nun eine Kompromißlösung gefunden. In welchem Zustand künftig Wohnungen und Häuser zu übergeben sind, um keine Forderungen des Mieters nach Durchführung von Schöheitsreparaturen erfüllen zu müssen, wird man künftig sehen müssen. Denn wie der Zustand "renoviert" oder "unrenoviert" zu ermitteln und zu bewerten ist, wird wiederum nicht ganz einfach sein.
Als fachkundiger Immobilienberater und -vermittler stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Schönen Tag.
Markus Kestler
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