Update 18.06.2020: Das LG Berlin hat entschieden, dass Werbung für einen Immobilienverkauf mit Höchst- und Bestpreisen irreführend ist. Wir begrüßen dieses Urteil ausdrücklich. https://online.ruw.de/suche/wrp/Wettbewerbsre-Hoechstpr-fue-Ihr-Immobi-Urt-vom-20.-857893ce202200f20770af9360e69b54?crefresh=1 Werte Leserinnen und Leser, Heute möchten wir uns mit Fehlern bei der Immobilienvermarktung und allen möglichen kostenfreien Leistungsversprechen befassen. Beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig alle Bestandteile der Immobilie im Hinblick auf Vor- und Nachteile, Besonderheiten und Einschränkungen, Chancen und Risiken zu betrachten. Die umfassende Betrachtung der Immobilie ermöglicht in der Gegenüberstellung zu Marktangeboten und Marktpreisen eine realistische Einschätzung eines erzielbaren Marktpreises für die individuelle Immobilie. Neben unserer langjährigen Marktkenntis ziehen wir unterschiedliche Informationsquellen zur Einschätzung des Marktpreises heran, so...