Werte Leser, Da das Thema immer wieder mit Unklarheiten behaftet ist, nachfolgend eine kurze Info. Nach der BayBO gilt: ... In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. In anderen Bundesländern gelten ähnliche Verordnungen mit teilweise anderen Fristen. Somit sollten alle Eigentümer von Immobilien zeitnah das Thema angehen und entsprechende geeignete Rauchmelder einbauen. Die Kosten hierfür sind überschaubar, die Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden. Schönen Tag. www....