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BGH Urteil zu Wucherimmobilien

Werte Leser,

In einem Prozess verklagt die Käuferin einer Eigentumswohnung die finanzierende Bank, weil diese nicht auf die sittenwidrige Überteuerung hingewiesen hätte.

Den Artikel hierzu finden sie bei:

http://www.cash-online.de/immobilien/2017/kaufpreis-immobilie/362168?utm_source=nl&utm_medium=email&utm_campaign=finanznewsimmo070217

Nun wurde das Verfahren wegen Heranziehung des Bewertungsverfahrens an die Berufungsinstanz zurückverwiesen. Wie das Verfahren schlußendlich ausgeht, wird man sehen.

Klar ist jedoch, dass Fehlentscheidungen zu Immobilienkäufern mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sein können und diese auch nur schwer wieder rückgängig gemacht werden oder korrigiert werden können.

Deshalb raten wir jedem Immobilienkäufer seine Entscheidung fundiert zu treffen und für komplexe Fragestellungen einen Immobilienprofi hinzu zu ziehen.

Der Fachmann kann auch alle nicht Marktrisiken, Zinstrends oder Preisentwicklungen vorhersehen, aber er kann helfen Risiken zu identifizieren, die sich das Investment erheblich negativ beeinflussen können.

Deshalb unser Tipp:

Auch wenn Immobilien in der derzeitigen Marktlage in vielen Regionen sehr gefragt sind, nehmen Sie sich die Zeit mit einem Fachmann das Für und Wider zu erörtern.

Schönen Tag.

Markus Kestler
www.kestler-immobilien.de


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