Werte Leser,
Da das Thema immer wieder mit Unklarheiten behaftet ist, nachfolgend eine kurze Info.
Nach der BayBO gilt:
... In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener
Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember
2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn,
der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Verordnungen mit teilweise anderen Fristen.
Somit sollten alle Eigentümer von Immobilien zeitnah das Thema angehen und entsprechende geeignete Rauchmelder einbauen.
Die Kosten hierfür sind überschaubar, die Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
Da das Thema immer wieder mit Unklarheiten behaftet ist, nachfolgend eine kurze Info.
Nach der BayBO gilt:
... In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch
frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener
Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember
2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der
Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn,
der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
In anderen Bundesländern gelten ähnliche Verordnungen mit teilweise anderen Fristen.
Somit sollten alle Eigentümer von Immobilien zeitnah das Thema angehen und entsprechende geeignete Rauchmelder einbauen.
Die Kosten hierfür sind überschaubar, die Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden.
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