Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aus unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienpraxis wissen wir, dass Wohnungen und Häuser nicht selten mit unrealistischen Preisvorstellungen angeboten werden oder wesentliche Informationen vor Verkaufsbeginn nicht vollständig erhoben sind. Beides kann den Vermarktungserfolg erheblich beeinträchtigen.
Ebenso erleben wir, dass Eigentümer bereits im Vorfeld Entscheidungen treffen oder Festlegungen vornehmen, die sich im späteren Verkaufsprozess als hinderlich – im Einzelfall sogar als Ausschlusskriterium – erweisen. Mietrechtliche Sonderregelungen, die während der Nutzung durchaus sinnvoll erscheinen mögen, sind für Kaufinteressenten oftmals nicht tragbar oder wirken sich wertmindernd aus. Auch bauliche Vereinbarungen, die im Alltag kaum stören, können eine veränderte Nutzung durch den Käufer verhindern.
Häufig werden Immobilien im Zuge von Scheidung, Todesfällen, Erbfällen oder aufgrund eines kurzfristigen Finanzbedarfs veräußert. Erst in diesen Situationen treten Details zutage, die eine strukturierte und erfolgreiche Vermarktung erschweren.
Neben der Eigennutzungsmöglichkeit spielt insbesondere für Kapitalanleger die vereinbarte Miethöhe eine entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung. Eigentümer, die über Jahre hinweg auf Mietanpassungen verzichtet haben, stellen bei der Marktanalyse oft fest, dass die niedrige Miete erhebliche Abschläge beim erzielbaren Kaufpreis nach sich zieht.
Entscheidend ist daher eine ganzheitliche Betrachtung der Immobilie. Einzelaspekte mögen aus fachlicher Sicht korrekt sein, erweisen sich jedoch im Gesamtzusammenhang nicht selten als wenig zielführend oder sogar als Hemmnis. Eine fundierte Vorbereitung, realistische Einschätzung und professionelle Begleitung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung.
Dipl.-Kfm. (Univ.) Markus Kestler
zertifiziert nach DIN EN 15733
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