Werte Leser,
in mehr und mehr Bundesländern und Kommunen werden Regelungen zur Mietpreisbremse erlassen.
Man mag davon halten was man will, zunächst ist das die gesetzliche Realität und mit dieser muss sich jeder Vermieter befassen.
Wie immer hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die vermutlich zu mehr Aufwand und (leider) wohl auch mehr Rechtsunsicherheiten führen werden.
Dennoch ist es für Vermieter angezeigt sich mit den Regelungen zu befassen und bereits im Vorfeld einer (Neu-)Vermietung gut aufgestellt zu sein.
In welchen Bandbreiten kann ich in meiner Kommune die Miete ansetzen, wie ist das mit Staffel- oder Indexmieten? Wie ist das mit der Gültigkeit der Vormiete? Ab wann ist meine Immobilie betroffen? Was ist die umfassende Sanierung einer Wohnimmobilie?
Auch zur Maklerprovision gelten ab dem 01.06.2015 neue Regelungen.
Viele Fragen - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
in mehr und mehr Bundesländern und Kommunen werden Regelungen zur Mietpreisbremse erlassen.
Man mag davon halten was man will, zunächst ist das die gesetzliche Realität und mit dieser muss sich jeder Vermieter befassen.
Wie immer hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die vermutlich zu mehr Aufwand und (leider) wohl auch mehr Rechtsunsicherheiten führen werden.
Dennoch ist es für Vermieter angezeigt sich mit den Regelungen zu befassen und bereits im Vorfeld einer (Neu-)Vermietung gut aufgestellt zu sein.
In welchen Bandbreiten kann ich in meiner Kommune die Miete ansetzen, wie ist das mit Staffel- oder Indexmieten? Wie ist das mit der Gültigkeit der Vormiete? Ab wann ist meine Immobilie betroffen? Was ist die umfassende Sanierung einer Wohnimmobilie?
Auch zur Maklerprovision gelten ab dem 01.06.2015 neue Regelungen.
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