Kein Sicherheitszuschlag auf Betriebskostenvorauszahlungen

Werte Leser,

Betriebskostenvorauszahlungen werfen regelmäßig Fragen für Mieter und Vermieter auf.

 Der BGH hat entschieden, dass abstrakte Sicherheitszuschläge auf Vorauszahlungen nicht zulässig sind.

http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=7769&cHash=ad3e2adc48e97d48ea7091719bd37a03

Unser Tipp: Setzen Sie Vorauszahlungen realistisch an und orientieren Sie sich an den letzten Abrechnungen bzw. aktuellen Wirtschaftsplänen, um so möglichst die zu erwartenden Kosten zu erfassen. Bei rel. hohen Nebenkosten lohnt es sich durchaus auch einzelne Posten auf Einsparungspotentiale zu überprüfen. Davon profitieren dann Mieter (geringere Kosten) und Vermieter (bessere Vermietbarkeit). 

Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de

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