Das BGH hat im Januar ein Entscheidung zur Nebenkostenabrechnung getroffen.
Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zulasten der Mieter.
Link zur Veröffentlichung der Pressestelle des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54717&linked=pm
Schönes Wochenende für alle Leser.
Markus Kestler
www.kestler-immobilien.de
Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zulasten der Mieter.
Link zur Veröffentlichung der Pressestelle des BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54717&linked=pm
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