Nachträgliche Korrektur der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt

Das BGH hat im Januar ein Entscheidung zur Nebenkostenabrechnung getroffen.

Vermieter dürfen Fehler in der Nebenkostenabrechnung auch rückwirkend korrigieren – zulasten der Mieter.

Link zur Veröffentlichung der Pressestelle des BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=54717&linked=pm

Schönes Wochenende für alle Leser.

Markus Kestler
www.kestler-immobilien.de

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