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Es werden Posts vom Juni, 2020 angezeigt.

Vermietung - Möbliertes Wohnen - Update

Werte Leserinnen und Leser, zum Thema möblierte Vermietung hatten wir uns schon einmal geäußert. Grundsätzlich haben möblierte Wohnungen durchaus ihren Sinn und können für Mieter Vorteile mit sich bringen. Jedoch agieren so manche Vermieter und Anbieter immer noch ohne Mietregulierungen und geltendes Mietrecht klar zu beachten. Immer wieder trifft man auf den Irrglauben, dass bei Möblierung der Wohnung die üblichen Mietrechtsregeln nicht gelten würden. Das kann ein kostspieliger Irrtum werden. Denn bei unbefristeten bzw. Dauermietverhältnissen gelten die üblichen Dinge wie etwa, Mietspiegel, Vergleichsmieten, Mietpreisbremse usw. D. h., grundsätzlich unterliegt die Vermietung von Wohnraum den gleichen Regeln wie die Vermietung unmöblierter Wohnungen. D. h. in Städten bemisst sich die Miete nach Mietspiegelwerten mit Zu- und Abschlägen, es gelten Kappungsgrenzen oder auch Mietobergrenzen bei Neuvermietung. Der Unterschied ist lediglich ein Zuschlag für die Möblier