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Erbengemeinschaft - Erbe - Nachlass --- Immobilie was nun?

Werte Leserinnen und Leser,

Ob wir es wollen oder nicht, irgendwann muss man sich mit Fragen wie Erbe oder Nachlass auseinandersetzen.

Dabei treten oft zahlreiche Fragestellungen auf.

Es gibt die Fälle, in denen Erbe und Nachlass bereits eindeutig geregelt sind oder bereits zu Lebzeiten klare Regelungen getroffen wurden, wer als Nachfolger oder Erbe bestimmt ist. 

In vielen Fällen aber gibt es umfangreiche Fragestellungen: 

Wo finde ich z.B. bauliche und mietrechtliche Unterlagen, welche vertraglichen Regelungen bestehen fort, wo sind Grundlagenurkunden für Regelungen im Grundbuch, Nießbrauch oder Wohnrecht müssen geklärt werden, was ist mit eingetragene Grundschulden? Gibt es Vorkaufsrechte für Dritte?

Oft ist noch nicht klar, wer alles als Miterbe in Frage kommt, Erben müssen ermittelt werden, bei Erbausschlagung muss gewartet werden, bis der nächste Berechtigte die Erbschaft annimmt. 

Nicht selten besteht ein Grundstück aus mehreren Gebäuden oder Flurstücken, die aber unterschiedliche Berechtigte oder Erben haben, die Immobilie kann aber nur zusammen verkauft werden. Wie ermittelt man Teilwerte von Immobilien, die auf den einzelnen Erben zugerechnet werden können.

Wie kann eine Abwicklung erfolgen, wenn einzelne Erben nicht in der Region wohnen oder gar ins Ausland verzogen sind?

Wer trägt welche Kosten und wie soll der Kaufpreis der Immobilie oder eine Miete verteilt werden?

Wir sind seit rund 28 Jahren im Immobiliengeschäft tätig und können Sie umfassend beraten und begleiten. In Zusammenarbeit mit z.B. immobilienrechtliche erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren, Architekten, Baufirmen etc. können wir Ihnen eine umfangreiche Beratung und Bearbeitung Ihres indivuellen Erbfalles anbieten.

Dabei gehen wir unparteisch, transparent und fair gegenüber aller Beteiligten am Erbfall vor, so dass am Ende alle Beteiligten und nachvollziehbares Ergebnis vorliegt.  


Gerne beraten wir Sie 

www.kestler-immobilien.de

Markus Kestler


 

 

 





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