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Haftungsfallen für Immobilienverkäufer

Werte Leserinnen und Leser,


immer wieder findet man Angebote, bevorzugt von "alles kostenfrei für Verkäufer" Anbietern, die leider Haftungsrisiken für den Immobilienverkäufer beinhalten.

Heute gesehen. Reihenhaus (das uns bekannt ist) mit einer Gesamtaußenfläche von rund 55 qm. Zwei Stockwerke, teilausgebautes Dachgeschoss. 

Angeboten wird das Haus mit einer Wohnfläche von 135 qm. Prüft man überschlägig die Wohnfläche (Abzug Mauern, Türnischen, Treppen etc.) so bleiben pro Vollgeschoß rund 44 qm als Wohnfläche übrig. Im Dachgeschoß ist derzeit nur ein Teil ausgebaut, so dass dort im Moment wohl kaum mehr als 15 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen dürften. In der Addition ergibt sich also eine Wohnfläche von rund 103 qm im aktuellen Bestand.

Die Abweichung zur angegeben Wohnfläche beträgt also rund 24%. Wir meinen, dass ein (oft unerfahrener) Käufer, der dieses Haus auf der Basis der angegebenen 135 qm Wohnfläche erwirbt, sich vermutlich geprellt fühlen dürfte und dann mit Schadensersatzforderungen oder Rückabwicklungsansprüchen auf den Verkäufer zukommen wird. 

Ohne dass wir juristisch dies im Detail prüfen können, nehmen wir an, dass bei derart großen Abweichungen ein Gericht wohl eher den Argumenten des Käufers folgen dürfte. Der Schadenersatzanspruch an Verkäufer und Makler dürfte dann nicht unerheblich sein. 

Unser Tipp: 

"Alles kostenfrei" kann im beschriebenen Fall böse nach hinten losgehen und dem Verkäufer viel Geld kosten. Gerade die qualifizierte Aufbereitung und Prüfung der Hausdaten ist ein wesentlicher Punkt im Verkauf. Um einen Immobilienverkauf für beide Seiten fair, transparent und nachhaltig zu gestalten, sollte gerade bei wesentlichen Punkten kein Risiko eingegangen werden. 

Wählen Sie daher Ihren Immobilienmakler vor allem aufgrund der nachweisbaren Qualifikationen aus. 

Schönen Tag!

Markus Kestler


 

 



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