Werte Leserinnen und Leser,
zum Thema möblierte Vermietung hatten wir uns schon einmal geäußert.
Grundsätzlich haben möblierte Wohnungen durchaus ihren Sinn und können für Mieter Vorteile mit sich bringen.
Jedoch agieren so manche Vermieter und Anbieter immer noch ohne Mietregulierungen und geltendes Mietrecht klar zu beachten. Immer wieder trifft man auf den Irrglauben, dass bei Möblierung der Wohnung die üblichen Mietrechtsregeln nicht gelten würden.
Das kann ein kostspieliger Irrtum werden.
Denn bei unbefristeten bzw. Dauermietverhältnissen gelten die üblichen Dinge wie etwa, Mietspiegel, Vergleichsmieten, Mietpreisbremse usw. D. h., grundsätzlich unterliegt die Vermietung von Wohnraum den gleichen Regeln wie die Vermietung unmöblierter Wohnungen.
D. h. in Städten bemisst sich die Miete nach Mietspiegelwerten mit Zu- und Abschlägen, es gelten Kappungsgrenzen oder auch Mietobergrenzen bei Neuvermietung. Der Unterschied ist lediglich ein Zuschlag für die Möblierung innerhalb angemessener Bandbreiten.
Bei Nichtbeachtung dieser Rahmenbedingungen kann ein Vermieter in eine Überzahlung durch den Mieter geraten, die dann wieder zurückgefordert werden kann. Beim Verkauf setzt sich der Verkäufer Haftungsrisiken aus, der Käufer erwirbt unter Umständen eine Immobilie, deren Rendite nicht nachhaltig und riskobehaftet ist.
Gerne beraten wir Sie zu kaufmännischen Rahmenbedingungen für eine nachaltig werthaltige Vermietung.
Schönen Tag.
Markus Kestler
Kommentare
Kommentar veröffentlichen