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Vermietung - Umzüge - Aktuelle Ausgangsbeschränkungen in Bayern

Werte Leserinnen und Leser,

in bezug auf die aktuelle Situation mit Ausgangsbeschränkung fragen sich Vermieter wie Mieter wie mit Umzügen und Übergaben umzugehen ist.

Natürlich sind Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, jedoch dürfte gerade der Wohnungswechsel und der Bezug einer Wohnung zu den zentralen Lebensbereichen zählen und somit auch einen triftigen Grund darstellen. 

Zitat aus:


Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten „Freunde und Familie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind.


Schönen Tag
Ihr Markus Kestler


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