Werte Leser,
aktuell scheint die Vermietung möblierter Wohnungen richtig zu boomen.
Wenn man die Angebot studiert, findet man Wohnungen mit einem realistischen und nachvollziehbaren Aufschlag, aber man findet auch zunehmend Angebote mit sehr hohen Kaltmietansätzen bzw. Aufschlägen.
Auch wenn der aktuelle Mietmarkt in vielen Metropolen dies wohl derzeit möglich erscheinen lässt, raten wir dringend dazu die Kalkulation für möblierte Wohnungen sorgfältig vorzunehmen.
Aus unserer Sicht scheint es ratsam sich an der Kaltmiete laut Mietspiegel / bzw. von Vergleichswohnungen zu orientieren und dann für die Möblierung einen realistischen Aufschlag, der sich an Investition / Abschreibung / Nutzungsdauer orientiert vorzunehmen.
Mieten für möblierte Wohnungen, die teilweise weit über dem doppelten der (Vergleichs)Kaltmiete liegen, werden u. E. einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Und diese wird sicherlich früher oder später für möbliertes Wohnen auch bis zum BGH hin erfolgen. Denn auch juristisch wird man sich wohl an realistischen Kalkulationsgrundsätzen orientieren und nicht an Wunschmieten.
Dann kann die Einnahmenseite oder die Finanzierbarkeit der Immobilie ganz anders aussehen.
Schönen Tag.
Markus Kestler
www.kestler-immobilien.de
aktuell scheint die Vermietung möblierter Wohnungen richtig zu boomen.
Wenn man die Angebot studiert, findet man Wohnungen mit einem realistischen und nachvollziehbaren Aufschlag, aber man findet auch zunehmend Angebote mit sehr hohen Kaltmietansätzen bzw. Aufschlägen.
Auch wenn der aktuelle Mietmarkt in vielen Metropolen dies wohl derzeit möglich erscheinen lässt, raten wir dringend dazu die Kalkulation für möblierte Wohnungen sorgfältig vorzunehmen.
Aus unserer Sicht scheint es ratsam sich an der Kaltmiete laut Mietspiegel / bzw. von Vergleichswohnungen zu orientieren und dann für die Möblierung einen realistischen Aufschlag, der sich an Investition / Abschreibung / Nutzungsdauer orientiert vorzunehmen.
Mieten für möblierte Wohnungen, die teilweise weit über dem doppelten der (Vergleichs)Kaltmiete liegen, werden u. E. einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Und diese wird sicherlich früher oder später für möbliertes Wohnen auch bis zum BGH hin erfolgen. Denn auch juristisch wird man sich wohl an realistischen Kalkulationsgrundsätzen orientieren und nicht an Wunschmieten.
Dann kann die Einnahmenseite oder die Finanzierbarkeit der Immobilie ganz anders aussehen.
Schönen Tag.
Markus Kestler
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