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Bestellerprinzip verstößt gegen Verfassung

Werte Leser,

trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hält die große Koalition weiter an dem unsäglichen Bestelleprinzip fest.

Wenn das so weitergeht, weren sich noch viele weitere Berufsgruppen wundern, wie der Staat nach und nach willkürliche Einkommensbeschränkungen durchsetzt.

Stimmen Sie gegen das Bestellerprinzip.



Der vorliegende Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes enthält unter anderem die Regelung zum so genannten Bestellerprinzip. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Wohnungssuchende vor unseriösen Anbietern zu schützen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes verfehlt das „Bestellerprinzip“ jedoch sein Ziel. Es schwächt den Mieter in seiner Position. Denn mit dem aktuellen Gesetzentwurf wäre es für Mieter kaum möglich, einen Makler zu beauftragen. Wer zum Beispiel berufsbedingt in eine andere Stadt umziehen muss, wird keine Möglichkeit mehr haben, einen Makler für die Wohnungssuche zu engagieren. Es ist doch nahezu pervers, dass der Unternehmer kein Honorar verlangen darf, der bereits über jahrelange Arbeit ein gutes Angebot vorweisen und vermitteln kann. Genau das verfügbare und schnell lieferbare Angebot ist doch das Kennzeichen guter Unternehmen.

Makler sind Vermittler zwischen den Interessen von Auftraggebern und deren Vertragspartnern. Wenn in Zukunft immer der Vermieter der Auftraggeber ist, werden Mieter bald das Nachsehen haben. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein. Ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Makler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen.

Der Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ geht an der Realität des Wohnungsvermittlungsmarktes vorbei. Bei einem echten Bestellerprinzip müssten sowohl Mieter als auch Vermieter einen Makler beauftragen können – das ist beim aktuellen Gesetzentwurf nicht der Fall. In seiner jetzigen Form handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Vertrags- und Berufsfreiheit der Makler. Für uns als Maklerunternehmen kann das „Bestellerprinzip“ im Vermietungsbereich Verdienstausfall, Entlassungen und im schlimmsten Fall die Bedrohung unserer Existenz bedeuten.

Nein zum Bestellerprinzip!





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