Werte Leser,
trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hält die große Koalition weiter an dem unsäglichen Bestelleprinzip fest.
Wenn das so weitergeht, weren sich noch viele weitere Berufsgruppen wundern, wie der Staat nach und nach willkürliche Einkommensbeschränkungen durchsetzt.
Stimmen Sie gegen das Bestellerprinzip.
trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hält die große Koalition weiter an dem unsäglichen Bestelleprinzip fest.
Wenn das so weitergeht, weren sich noch viele weitere Berufsgruppen wundern, wie der Staat nach und nach willkürliche Einkommensbeschränkungen durchsetzt.
Stimmen Sie gegen das Bestellerprinzip.
Der
vorliegende Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz zur Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes enthält unter anderem die Regelung zum
so genannten Bestellerprinzip. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, Wohnungssuchende
vor unseriösen Anbietern zu schützen. Aus Sicht des Verbraucherschutzes
verfehlt das „Bestellerprinzip“ jedoch sein Ziel. Es schwächt den Mieter in
seiner Position. Denn mit dem aktuellen Gesetzentwurf wäre es für Mieter kaum
möglich, einen Makler zu beauftragen. Wer zum Beispiel berufsbedingt in eine
andere Stadt umziehen muss, wird keine Möglichkeit mehr haben, einen Makler für
die Wohnungssuche zu engagieren. Es ist doch nahezu pervers, dass der
Unternehmer kein Honorar verlangen darf, der bereits über jahrelange Arbeit ein
gutes Angebot vorweisen und vermitteln kann. Genau das verfügbare und schnell
lieferbare Angebot ist doch das Kennzeichen guter Unternehmen.
Makler
sind Vermittler zwischen den Interessen von Auftraggebern und deren Vertragspartnern.
Wenn in Zukunft immer der Vermieter der Auftraggeber ist, werden Mieter bald
das Nachsehen haben. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein. Ein
gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Makler würde deutlich
besser vor unseriösen Anbietern schützen.
Der
Gesetzentwurf zum „Bestellerprinzip“ geht an der Realität des
Wohnungsvermittlungsmarktes vorbei. Bei einem echten Bestellerprinzip müssten
sowohl Mieter als auch Vermieter einen Makler beauftragen können – das ist beim
aktuellen Gesetzentwurf nicht der Fall. In seiner jetzigen Form handelt es sich
um einen massiven Eingriff in die Vertrags- und Berufsfreiheit der Makler. Für
uns als Maklerunternehmen kann das „Bestellerprinzip“ im Vermietungsbereich
Verdienstausfall, Entlassungen und im schlimmsten Fall die Bedrohung unserer
Existenz bedeuten.
Nein zum Bestellerprinzip!
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