Werte Leser,
in letzter Zeit hat die Möblierung von Wohnung (auch für Dauermietverhältnisse) stark zugenommen.
Auch wenn die Möblierung öfter einen Vorteil für Mieter darstellt, raten wir doch dazu die Möblierung und deren Umlegung auf die Miete sorgfältig abzuwägen.
Teile der Möblierung, wie etwa Einbauküchen, finden sich bereits heute oft in Mietspiegeln wieder, so dass hier darüber hinausgehende Mietansätze nicht nachhaltig begründet werden können.
Für Berücksichtigung weiterer Möblierung im Rahmen der Mietpreisfindung raten wir zu einer Orientierung an Abschreibungssätzen und -zeiten und zur Bildung eines hieraus abgeleiteten, nachvollziehbaren Mietaufschlags.
Dies aus zwei Gründen, vor allem bei längerfristiger Perspektive:
1. Wir gehen davon aus, dass früher oder später in verschiedenen Gerichtsverfahren geklärt werden wird, welche Zuschläge zulässig sind und welche Prozentsätze angemessen erscheinen. "Omas" altes Sofa wird dann kaum geeignet sein, einen verlässlichen Mietanspruch zu begründen.
2. Je nach Mietmarkt ist, aufgrund teilweiser erheblicher Neubautätigkeit, früher oder später wieder mit einer Beruhigung des Mietanstiegs und einer Verbesserung des Wohnungsangebotes zu rechnen. Möglicherweise in der Kalkulation zu hoch angesetze Mieten werden dann vom Markt nicht mehr angenommen, was für die einzelne Investition u.U. erhebliche, negative Auswirkungen haben kann.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
in letzter Zeit hat die Möblierung von Wohnung (auch für Dauermietverhältnisse) stark zugenommen.
Auch wenn die Möblierung öfter einen Vorteil für Mieter darstellt, raten wir doch dazu die Möblierung und deren Umlegung auf die Miete sorgfältig abzuwägen.
Teile der Möblierung, wie etwa Einbauküchen, finden sich bereits heute oft in Mietspiegeln wieder, so dass hier darüber hinausgehende Mietansätze nicht nachhaltig begründet werden können.
Für Berücksichtigung weiterer Möblierung im Rahmen der Mietpreisfindung raten wir zu einer Orientierung an Abschreibungssätzen und -zeiten und zur Bildung eines hieraus abgeleiteten, nachvollziehbaren Mietaufschlags.
Dies aus zwei Gründen, vor allem bei längerfristiger Perspektive:
1. Wir gehen davon aus, dass früher oder später in verschiedenen Gerichtsverfahren geklärt werden wird, welche Zuschläge zulässig sind und welche Prozentsätze angemessen erscheinen. "Omas" altes Sofa wird dann kaum geeignet sein, einen verlässlichen Mietanspruch zu begründen.
2. Je nach Mietmarkt ist, aufgrund teilweiser erheblicher Neubautätigkeit, früher oder später wieder mit einer Beruhigung des Mietanstiegs und einer Verbesserung des Wohnungsangebotes zu rechnen. Möglicherweise in der Kalkulation zu hoch angesetze Mieten werden dann vom Markt nicht mehr angenommen, was für die einzelne Investition u.U. erhebliche, negative Auswirkungen haben kann.
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