Am 11. Februar hat das Bundeskabinett das so genannte "Anlegerschutzgesetz 2011" verabschiedet.
Dieses enthält auch Regelungen, die die Bewertung offener Immobilienfonds betreffen. Z.B. darf ein Sachverständiger zukünftig
nur noch maximal 5 Jahre in Folge für eine Fonds-KG tätig sein,
nicht mehr als 30 % seiner Gesamteinkünfte aus der Tätigkeit für eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) beziehen.
Außerdem wird eine Trennung von Beratungs- und Bewertungstätigkeit vorgeschrieben. Z.B. müssen sich Maklerunternehmen zukünftig entscheiden, ob sie mit der KAG Transaktions- oder Bewertungsgeschäfte machen wollen.
Quelle: www.sprengnetter.de
Unser Kommentar: Regeln, die dafür sorgen, dass zu enge Verflechtungen aufgelöst werden und damit Mauscheleien erschweren, werden aus unserer Sicht positiv für Anleger und Kunden sein. Mal sehen was da raus kommt.
Schönen Tag.
www.kestler-immobilien.de
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