Werte Leser, anbei die Pressenotiz des IVD Süd zur Info. Zur Lösung der Wohnungsprobleme braucht es ein umfassendes Paket unterschiedlicher Maßnahmen. Die in der letzten Lesung des Bundestags beschlossene Modifikation des Mietrechtänderungsgesetzes wird teilweise als Lösung für die Wohnungsprobleme in manchen Ballungszentren gesehen, da es jetzt in einigen Regionen ermöglicht wird, die Kappungsgrenze von 20 auf 15 % zu reduzieren. Die Reduktion der Kappungsgrenze bedeutet, dass im Zeitraum von drei Jahren die Erhöhung bei bestehenden Mietverträgen lediglich 15 % betragen darf. Der Vorstandsvorsitzende des IVD Süd e.V. Erik Nothhelfer kritisierte diese in letzter Minute in das Gesetz nachgeschobene Regelung: "Durch das Hantieren an den Kappungsgrenzen werden Wohnungsprobleme nicht gelöst, sondern sie werden vereinzelt sogar noch verschärft." "Denn die Kappungsgrenzen", so Erik Nothhelfer, "wurden auch in der Vergangenheit relativ selten ausgesch